Bauherren-Rechtsschutz

Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren

  • Bei Erwerb oder Errichtung eines Neubaues
  • Bei Um- und Ausbau oder Sanierung
  • Für privatgenutzte Immobilien

Ärger am Bau ist keine Seltenheit!

Werden Mängel zu spät entdeckt entstehen weitere Kosten, die vorab nicht einkalkuliert worden sind - oftmals sehen sich die beauftragen Firmen im Recht. Aussagen wie „Normal hält das“, „Das wird schon noch! Das muss sich erst noch setzen“ oder „ Das darf gar nicht dicht sein – das muss atmen können“ sind keine Seltenheit. Gut, wenn mit unserer Bauherren-Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, etc. abgedeckt sind.

Wer oder was ist versichert?

Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
  • Eigentumswohnung
  • Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
  • Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Ferienwohnung bzw. -haus
Versicherte Personen
  • Versicherungsnehmer als Bauherr oder Käufer

Was wird gezahlt?

Die Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbar­ten Versicherungssumme für:
  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Mediation (auf Wunsch)
  • Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.

Vertragsbedingung

  • Versicherter Zeitraum: fünf Jahre
  • Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall
  • keine Wartezeit
  • Selbstbeteiligung: wahlweise 250€¹/400€ oder 850€*/1000€
  • Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist

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