Bauherren-Rechtsschutz
Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren
- Bei Erwerb oder Errichtung eines Neubaues
- Bei Um- und Ausbau oder Sanierung
- Für privatgenutzte Immobilien
Immer wieder ein präsentes Thema in Deutschlands Medien...
Ärger am Bau ist keine Seltenheit!
Werden Mängel zu spät entdeckt entstehen weitere Kosten, die vorab nicht einkalkuliert worden sind – oftmals sehen sich die beauftragen Firmen im Recht. Aussagen wie „Normal hält das“, „Das wird schon noch! Das muss sich erst noch setzen“ oder „ Das darf gar nicht dicht sein – das muss atmen können“ sind keine Seltenheit. Gut, wenn mit unserer Bauherren-Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, etc. abgedeckt sind.
Unsere Bauherren-Rechtsschutz
Wer oder Was ist versichert?
Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
- Eigentumswohnung
- Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
- Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten
- Ferienwohnung bzw. -haus
Versicherte Personen
- Versicherungsnehmer als Bauherr oder Käufer
Was wird gezahlt?
Die Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für:
- Anwälte
- Gerichte
- Sachverständige
- Zeugen
- Reisekosten
- Mediation (auf Wunsch)
- Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.
Vertragsbedingungen
- Versicherter Zeitraum: fünf Jahre
- Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall
- keine Wartezeit
- Selbstbeteiligung: wahlweise 250€¹/400€ oder 850€*/1000€
- Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist
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